Erbschaftsteuer vor dem Verfassungsgericht: Wie viel Verschonung verträgt das Betriebsvermögen?
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Das Bundesverfassungsgericht prüft die Erbschaftsteuer erneut. Rürup fordert niedrige Sätze und eine breite Bemessungsgrundlage, Hüther verteidigt die Verschonung von Betriebsvermögen. Beide diskutieren auch darüber, ob eine Reform die Vermögensteuer zurückbringt. In dieser Folge von Economic Challenges diskutieren Handelsblatt-Chefökonom Bert Rürup und Michael Hüther, Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft, über die Reform der Erbschaftsteuer. Das Bundesverfassungsgericht hat in dieser Woche zwei Verfahren dazu verhandelt. Rürup plädiert für das Prinzip der Einkommensteuer: niedrige Steuersätze, breite Bemessungsgrundlage. Er kritisiert, dass Privatvermögen in Personengesellschaften verlagert werden kann. Ignoriere die Reform diese Schieflage, fürchtet er eine Wiederbelebung der Vermögensteuer. Hüther hält die Verschonung von Betriebsvermögen für begründbar. Wer ein Unternehmen erbe, übernehme zugleich Verantwortung, die Leistungsfähigkeit unterscheide sich also von der bei Privatvermögen. Das Verlagerungsargument „wird auch nicht richtiger durch Wiederholung“. Außerdem machten Erbschaften die Vermögensverteilung eher gleicher: „Die Dramatik, die immer hineingelegt wird, ist faktisch den Daten nicht zu entnehmen.“ Eine Flatrate lehnt er ab. Im Zentrum steht die Frage, ob das Gericht seine Linie von 2014 bestätigt. Hüther sieht keine Anzeichen für einen Kurswechsel. Rürup erwartet ein Urteil, das in eine andere Richtung geht. *** Das exklusive Abo-Angebot für alle Hörerinnen und Hörer von Handelsblatt Economic Challenges: https://www.handelsblatt.com/global Weitere Informationen zu Werbeeinblendungen (https://cmk.handelsblatt.com/cms/articles/15597/anzeige/podcast-werbepartnerinnen/hier-gibt-s-weitere-infos-zu-den-angeboten-unserer-werbepartner-innen)